1. Außerhalb des Ausbildungsplatzes herrscht Leinenpflicht.

  1. Hundeführer die ihre Kinder und/oder Hunde mit auf den Ausbildungsplatz nehmen, tragen für diese die volle Verantwortung.

  1. Für jeden durch ein Kind und/oder Hund angerichteten Schaden sind allein der Hundeführer bzw. die Eltern des Kindes  haftbar.

  1. Kranke oder mit einer ansteckenden Krankheit behaftete Hunde sind von der Ausbildung ausgeschlossen.

  1. Hitzige Hündinnen dürfen nicht auf den Ausbildungsplatz gebracht werden.

  1. Der Kursbeitrag ist bei der Anmeldung zu entrichten.

  1. Um Reinhaltung des Ausbildungsplatzes wird im eigenen Interesse gebeten.

  1. Das Mitnehmen von Hunden in das Vereinsheim ist ausnahmslos untersagt.

  1. Hunde, die zur Ausbildung gelangen, müssen versichert sein. Für persönliche Sachwerte ist jeder Kursbesucher selbst verantwortlich.

  1. Der Verein haftete für keinerlei Schäden.

  1. Jede Person, welche den Ausbildungsplatz betritt, verpflichtet sich zur Einhaltung der Platzordnung.

  1. Allfällige Beschwerden oder Anregungen sind an den Vorstand des Vereines der Hundeschule Trofaiach/ Umgebung zu richten.