HUNDESCHULE Trofaiach-Umgebung

• Jede Person, welche das Gelände des Hundeplatzes betritt, verpflichtet sich zur Einhaltung der Platzordnung.

• Die Benutzung des Hundeplatzes und der Einrichtungen des Vereins ist ausschließlich den Mitgliedern des Vereins gestattet. Der Platz und die Trainingsgeräte dürfen nur unter Aufsicht eines aktiven Trainers bzw. Kursleiters benutzt werden.

• Mitglieder, Kursteilnehmer und Besucher haben den Anweisungen des Vorstandes, der Ausbilder sowie des Platzwartes Folge zu leisten

• Am gesamten Ausbildungsgelände herrscht Leinenpflicht, außer es wird vom Kursleiter anders angeordnet. Hunde dürfen nur von Personen geführt werden, die körperlich und geistig in der Lage sind, den Hund zu kontrollieren. Offensichtlich alkoholisierte Personen sind vom Training mit dem Hund ausgeschlossen.

• Hunde müssen gesund, geimpft und versichert sein um an der Ausbildung teilzunehmen. Bei einem plötzlich auftretenden Leiden oder bei Verletzung des Hundes ist der Trainer/Kursleiter berechtigt, die Trainingseinheit zu beenden. Hitzige Hündinnen dürfen nicht auf den Ausbildungsplatz gebracht werden.

• Hundekot und Abfall sind am gesamten Gelände (Parkplatz, Trainingsgelände, Spazierwege) vom Hundeführer unaufgefordert selbst zu entsorgen.

• Der Hundehalter haftet für alle Schäden die durch ihn oder seinen Hund verursacht werden. Schadensfälle sind zwischen Schädiger und Beschädigten direkt abzuwickeln. Der Verein ist im Schadensfall schadlos und klaglos zu halten.

• Für persönliche Sachwerte der Mitglieder/Besucher wird keine Haftung übernommen.

• Die Nutzung des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.

• Eltern (Besucher) haften für Ihre Kinder. Kinder sind von ihren Aufsichtspersonen zu beaufsichtigen.

• Die Hunde sind dem Tierschutzgesetz entsprechend zu behandeln. Jede unnötige Härte ist untersagt. Bei Nichteinhaltung und wiederholter Mahnung erfolgt ausnahmslos Platzverbot.


Die Vereinsleitung